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   VG Schleswig, 08.09.2023 - 1 A 20/19   

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https://dejure.org/2023,42479
VG Schleswig, 08.09.2023 - 1 A 20/19 (https://dejure.org/2023,42479)
VG Schleswig, Entscheidung vom 08.09.2023 - 1 A 20/19 (https://dejure.org/2023,42479)
VG Schleswig, Entscheidung vom 08. September 2023 - 1 A 20/19 (https://dejure.org/2023,42479)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 26 Abs 2 Nr 2 NotfStrKHRgl, § 3 NotfStrKHRgl, § 26 Abs 2 Nr 3 Alt 1 NotfStrKHRgl, § 26 Abs 2 Nr 3 Alt 2 NotfStrKHRgl, § 17b Abs 1 S 10 KHG
    Einstufung eines Krankenhauses als Krankenhaus der Spezialversorgung im Rahmen der Notfallversorgung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 25.84

    Anspruch auf Bescheidung im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage; Aufnahme

    Auszug aus VG Schleswig, 08.09.2023 - 1 A 20/19
    Im Hinblick auf diese Aufgabenstellung ist die Annahme gerechtfertigt, dass der für die Aufstellung des Krankenhausbedarfsplans zuständigen Behörde bei der Festlegung der Ziele der Krankenhausbedarfsplanung des Landes ein planerischer Gestaltungsspielraum eingeräumt ist (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 22. Februar 2022, S. 14 f. mit Verweis auf BVerwG, Urteil vom 25. Juli 1985 - 3 C 25.84 -, Rn. 54, juris).

    Diese Abwägungsgrundsätze seien ein geeignetes Instrument, um auch die im Krankenhausbedarfsplan festgelegten Ziele der Krankenhausbedarfsplanung auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 22. Februar 2022, S. 14 f. mit Verweis auf BVerwG, Urteil vom 25. Juli 1985, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Januar 1995 - 9 S 2821/92 -, Rn. 26, juris).

    Nach den danach anwendbaren Grundsätzen ist die gerichtliche Überprüfung daher vorliegend darauf beschränkt, ob die Behörde die gültigen Verfahrensbestimmungen eingehalten hat, von einem richtigen Verständnis des anzuwendenden Gesetzesbegriffs ausgegangen ist, den erheblichen Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt hat und sich bei der eigentlichen Beurteilung an allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe gehalten, insbesondere das Willkürverbot nicht verletzt hat (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 22. Februar 2022, S. 14 f. mit Verweis auf BVerwG, Urteile vom 25. Juli 1985 a.a.O., Rn. 67, vom 16. Mai 2007 - 3 C 8.06 -, Rn. 38, vom 17. September 2015 - 1 C 37.14 -, Rn. 21, vom 17. August 2016 - 6 C 50.15 -, Rn. 24 und vom 30. Oktober 2019 - 6 C 18.18 -, Rn. 13; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. April 2015 - 10 S 96/13 -, Rn. 55, alle juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2015 - 10 S 96/13

    Erhöhung der beantragten Planbetten im Rahmen der Verpflichtungsklage;

    Auszug aus VG Schleswig, 08.09.2023 - 1 A 20/19
    Darüber hinaus greift eine Ausweisung als Spezialversorger nur geringfügig in die im Rahmen der Planaufstellung bereits getroffene Zielfestlegung ein, beziehungsweise lässt diese weitestgehend unberührt, sodass nach Auffassung der Kammer auf jenen Maßstab zurückzugreifen ist, der nach gefestigter verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung insbesondere dann heranzuziehen ist, wenn es um die Überprüfung der "planerische[n] Gestaltung und Steuerung" (VG Karlsruhe, Urteil vom 22. Februar 2022, S. 14 f. mit Verweis auf VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 16. April 2002 - 9 S 1586/01 - Rn. 25, juris und vom 16. April 2015 - 10 S 96/13 - Rn. 48, juris) geht, die der zuständigen Behörde bei der Auswahl zwischen mehreren Krankenhäusern nach § 8 Abs. 2 Satz 2 KHG zukommt.

    Nach den danach anwendbaren Grundsätzen ist die gerichtliche Überprüfung daher vorliegend darauf beschränkt, ob die Behörde die gültigen Verfahrensbestimmungen eingehalten hat, von einem richtigen Verständnis des anzuwendenden Gesetzesbegriffs ausgegangen ist, den erheblichen Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt hat und sich bei der eigentlichen Beurteilung an allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe gehalten, insbesondere das Willkürverbot nicht verletzt hat (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 22. Februar 2022, S. 14 f. mit Verweis auf BVerwG, Urteile vom 25. Juli 1985 a.a.O., Rn. 67, vom 16. Mai 2007 - 3 C 8.06 -, Rn. 38, vom 17. September 2015 - 1 C 37.14 -, Rn. 21, vom 17. August 2016 - 6 C 50.15 -, Rn. 24 und vom 30. Oktober 2019 - 6 C 18.18 -, Rn. 13; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. April 2015 - 10 S 96/13 -, Rn. 55, alle juris).

  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Auszug aus VG Schleswig, 08.09.2023 - 1 A 20/19
    Das schließt auch eine Bindung an die im Verwaltungsverfahren getroffenen tatsächlichen oder rechtlichen Feststellungen und Wertungen im Grundsatz aus (BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 2011 - 1 BvR 857/07 -, BVerfGE 129, 1-37, Rn. 68, m.w.N.).

    Ob das Gesetz eine solche Beurteilungsermächtigung enthält, muss sich demnach entweder ausdrücklich aus dem Gesetz ergeben oder durch Auslegung hinreichend deutlich zu ermitteln sein (BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 2011 - 1 BvR 857/07 -, Rn. 73 ff.; BVerwG, Urteil vom 7. November 1985 - 5 C 29.82 -, Rn. 12, beide juris) und lässt sich nicht allgemein verbindlich feststellen, zumal eine allgemein anerkannte Typologie möglicher Beurteilungsermächtigungen derzeit noch nicht existiert (Decker, in: BeckOK VwGO, 66. Edition, 1. Juli 2023, VwGO, § 114, Rn. 35).

  • VG München, 24.11.2022 - M 15 K 22.937

    Keine Ausweisung als Spezialversorger oder Erforderlichkeit der Notfallversorgung

    Auszug aus VG Schleswig, 08.09.2023 - 1 A 20/19
    Die NFS-R, die ausweislich der Gesetzesbegründung normsetzenden Charakter haben (vgl. BT-Drs. 18/5372, S. 91 f.), wobei sie im Rang unterhalb des einfachen Gesetzesrechts stehen, setzen unmittelbare Vorgaben des parlamentarischen Gesetzgebers um (vgl. VG B-Stadt, Urteil vom 24. November 2022 - M 15 K 22.937 -, Rn. 26, juris).

    Entgegen der Auffassung der Klägerin ist die "Stufenprüfung" nach § 8 KHG nur insoweit anwendbar, da es hier nicht um die grundsätzliche Aufnahme in den Krankenhausplan geht, sodass es keiner Bedarfsanalyse auf erster Stufe bedarf, aus der sich ein gebundener Anspruch auf Ausweisung ergeben könnte (vgl. VG B-Stadt, Urteil vom 24. November 2022 - M 15 K 22.937 -, Rn. 46, juris).

  • VG Bremen, 11.08.2023 - 6 V 1454/23

    Verkürzung der Dienstzeit - Dienstzeitverkürzung; SaZ; Soldat auf Zeit;

    Auszug aus VG Schleswig, 08.09.2023 - 1 A 20/19
    Dient die Norm nicht zugleich auch dem Schutz des Einzelnen, darf dieser noch nicht einmal eine ermessensfehlerfreie Entscheidung verlangen (VG Bremen, Beschluss vom 11. August 2023 - 6 V 1454/23 -, Rn. 10, juris).

    Zwischen den Fällen, in denen der Betroffene das Recht hat, Rechts-, Beurteilungs- bzw. Ermessensfehler der Behörde gerichtlich beanstanden zu lassen, und dem Ausschluss jeglicher Antrags- bzw. Klagebefugnis sind die Konstellationen einzuordnen, in denen der Betroffene immerhin, aber auch nur, die Willkürfreiheit einer ansonsten nur im öffentlichen Interesse liegenden Entscheidung der Behörde rügen lassen darf (VG Bremen, Beschluss vom 11. August 2023, a.a.O.).

  • BVerwG, 30.10.2019 - 6 C 18.18

    Indizierung eines Albums (CD) aus dem Bereich Gangsta-Rap

    Auszug aus VG Schleswig, 08.09.2023 - 1 A 20/19
    Nach den danach anwendbaren Grundsätzen ist die gerichtliche Überprüfung daher vorliegend darauf beschränkt, ob die Behörde die gültigen Verfahrensbestimmungen eingehalten hat, von einem richtigen Verständnis des anzuwendenden Gesetzesbegriffs ausgegangen ist, den erheblichen Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt hat und sich bei der eigentlichen Beurteilung an allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe gehalten, insbesondere das Willkürverbot nicht verletzt hat (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 22. Februar 2022, S. 14 f. mit Verweis auf BVerwG, Urteile vom 25. Juli 1985 a.a.O., Rn. 67, vom 16. Mai 2007 - 3 C 8.06 -, Rn. 38, vom 17. September 2015 - 1 C 37.14 -, Rn. 21, vom 17. August 2016 - 6 C 50.15 -, Rn. 24 und vom 30. Oktober 2019 - 6 C 18.18 -, Rn. 13; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. April 2015 - 10 S 96/13 -, Rn. 55, alle juris).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VG Schleswig, 08.09.2023 - 1 A 20/19
    Darüber hinaus ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, dass "die Befugnis zur Planung - hier wie anderweit - einen mehr oder weniger ausgedehnten Spielraum an Gestaltungsfreiheit einschließt und einschließen muss, weil Planung ohne Gestaltungsfreiheit ein Widerspruch in sich wäre" und sich hieraus "in Richtung auf die verwaltungsgerichtliche Kontrolle der Planung [...] unabweisbar die Beschränkung darauf ergibt, ob im Einzelfall die gesetzlichen Grenzen der Gestaltungsfreiheit überschritten sind oder von der Gestaltungsfreiheit in einer der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht ist" (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 22. Februar 2022, S. 14 f. mit Verweis auf BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1969 - 4 C 105.66 -, Rn. 20, juris; Rennert, in: Eyermann, VwGO, 15. Auflage 2019, § 114, Rn. 35).
  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03

    Gleichheit im Vergaberecht

    Auszug aus VG Schleswig, 08.09.2023 - 1 A 20/19
    Das Bundesverfassungsgericht hat in Bezug auf Vergabeentscheidungen ausgeführt, dass es einer staatlichen Stelle, die einen öffentlichen Auftrag vergibt, aufgrund des Gleichheitssatzes verwehrt ist, das Verfahren oder die Kriterien der Vergabe willkürlich zu bestimmen (BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2006 - 1 BvR 1160/03 -, Rn. 65, juris; BSG, Urteil vom 14. Mai 2014 - B 6 KA 28/13 R -, Rn. 61, juris).
  • BVerwG, 16.05.2007 - 3 C 8.06

    Wein; Weinprüfung; Sinnenprüfung; organoleptische Prüfung; Prüfungskommission;

    Auszug aus VG Schleswig, 08.09.2023 - 1 A 20/19
    Nach den danach anwendbaren Grundsätzen ist die gerichtliche Überprüfung daher vorliegend darauf beschränkt, ob die Behörde die gültigen Verfahrensbestimmungen eingehalten hat, von einem richtigen Verständnis des anzuwendenden Gesetzesbegriffs ausgegangen ist, den erheblichen Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt hat und sich bei der eigentlichen Beurteilung an allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe gehalten, insbesondere das Willkürverbot nicht verletzt hat (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 22. Februar 2022, S. 14 f. mit Verweis auf BVerwG, Urteile vom 25. Juli 1985 a.a.O., Rn. 67, vom 16. Mai 2007 - 3 C 8.06 -, Rn. 38, vom 17. September 2015 - 1 C 37.14 -, Rn. 21, vom 17. August 2016 - 6 C 50.15 -, Rn. 24 und vom 30. Oktober 2019 - 6 C 18.18 -, Rn. 13; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. April 2015 - 10 S 96/13 -, Rn. 55, alle juris).
  • BVerwG, 05.11.2020 - 3 C 12.19

    Präimplantationsdiagnostik bei Muskelkrankheit Myotone Dystrophie Typ 1 im

    Auszug aus VG Schleswig, 08.09.2023 - 1 A 20/19
    Darüber hinaus bedarf die Freistellung der Rechtsanwendung von gerichtlicher Kontrolle stets eines hinreichend gewichtigen, am Grundsatz eines wirksamen Rechtsschutzes ausgerichteten Sachgrundes (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. November 2020 - 3 C 12.19 -, Rn. 14, juris).
  • BVerwG, 17.09.2015 - 1 C 37.14

    Besuchsaufenthalt; einheitliches Visum; eingeschränkte gerichtliche Kontrolle;

  • BVerwG, 17.08.2016 - 6 C 50.15

    Sachbescheidungsinteresse; formelle Begründung; Mietleitung;

  • BVerwG, 21.07.2011 - 1 WB 12.11

    Beurteilungsspielraum; Geheimschutzbeauftragter; Sicherheitsrisiko;

  • BSG, 14.05.2014 - B 6 KA 28/13 R

    Krankenversicherung - Klage von Herstellern und Vertreibern von Medizinsystemen

  • BVerwG, 07.11.1985 - 5 C 29.82

    Voraussetzungen für die Zulassung zum Besuch der Börse mit dem Recht zur

  • BVerwG, 01.09.2010 - 6 C 13.09

    Marktdefinition; Marktabgrenzung; Marktanalyse; Beurteilungsspielraum;

  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2002 - 9 S 1586/01

    Aufnahme in den Krankenhausplan - Bedarfsanalyse

  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.1995 - 9 S 2821/92

    Zur Aufnahme einer Rheumaklinik in den Krankenhausplan

  • BVerwG, 10.12.2014 - 6 C 16.13

    Vorlagebeschluss; Mobilfunkterminierungsentgelte; Entgeltanordnung; Rückwirkung;

  • BVerwG, 04.06.1996 - 4 C 15.95

    Bauordnungsrecht: Begriff der ordnungsmäßigen Grundstücksnutzung,

  • BVerwG, 28.07.2016 - 7 C 7.14

    Zurückverweisung; Rechtsänderung im Revisionsverfahren; missbräuchliche

  • BVerfG, 18.06.1997 - 2 BvR 483/95

    Überstellung auf Wunsch

  • BVerwG, 12.03.2015 - 3 C 28.13

    Blaulicht; blaues Rundumlicht; blaues Blinklicht; Blaulichtberechtigung;

  • BVerwG, 28.03.2019 - 5 CN 1.18

    Angelegenheit der Jugendhilfe; Angemessenheit; Antragsbefugnis;

  • BVerwG, 21.10.1986 - 1 C 44.84

    Ausländerrecht - Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Bekenntnis zur

  • BVerwG, 12.05.2020 - 6 B 56.19

    Zulässigkeit einer auf Erlass einer Frequenznutzungsbestimmung im

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